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Ortsteile: Bernbach, Geblatsreid, Geislatsried, Königsried, Ob, Tremmelschwang, Weiler
Gemeinde Bidingen
Dorfstraße 8 87651 Bidingen Tel: +49 08348-244 Fax: +49 08348-673
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Aktuelle Veranstaltungen
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| wer: | Veteranenverein Bidingen |
| wann/wo: | Dorfmitte |
| wer: | SV Bidingen |
| wann/wo: | Sportplatzgelände |
Hier klicken für weitere Termine ..
Öffnungszeiten der Gemeinde Bidingen
| Dienstag |
8.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch |
16.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag |
8.00 - 11.00 Uhr | |
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Neuigkeiten
 | Bunter Abend
Theatergruppe HTV "Kaltentaler" lädt ein zum Bunten Abend mit abwechslungsreichen Stücken und Gesang. Spieltage: Samstag, 23. März, Ostersonntag, 31. März, Ostermontag, 01. April, Samstag, 06. April, Sonntag, 07.April 2013, Beginn jeweils 20.00 Uhr Kartenvorverkauf bei Gerda Prielmann, Tel. 08348/1237, e-mail: theater@kaltentaler.de externer Link |
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| Partypass Landkreis Ostallgäu
PartyPass auch im Ostallgäu angekommenDer PartyPass ist nun auch im Ostallgäu für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren verfügbar und unter www.partypass.de zu finden: Gleich 4 Landkreise auf einmal im Allgäu, nämlich Landkreise Oberallgäu, Unterallgäu, Westallgäu und das Ostallgäu haben kürzlich ihren eigenen PartyPass an den Start geschickt. Hintergrund für den Pass ist Folgender: Seit Änderung des Personalausweisgesetzes ist es den Veranstaltern nicht mehr erlaubt, Personalausweise zu Zwecken der Zugangskontrolle einzusammeln. Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums gilt dies auch für das Anfertigen von Kopien. Niklaus Augenstein, Jugendschutzbeauftragter im Landratsamt Ostallgäu: "Der Party-Pass hat sich vor allem in Baden-Württemberg bereits bestens bewährt. Aktuell sind bereits über 65.000 Partypässe über die Plattform www.partypass.de abgerufen worden. Seine Praxistauglichkeit im Ostallgäu hat er z.B. auch bei einem Testlauf beim Rockfrühling in Untrasried unter Beweis gestellt." Die neue Rechtslage stellte die Veranstalter, Security, Polizei und die Jugendschutzbehörden vor das Problem, eine effektive und wirksame Alternative zu finden. Dies ist nun mit dem neuen Party-Pass gelungen. Er kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen und bequem zuhause ausgefüllt werden. Der Veranstalter nimmt bei der Einlasskontrolle einen Abgleich der Daten mit dem Personalausweis vor und behält den Partypass dann ein. Er hat so einen Überblick, welche Minderjährigen sich auf der Veranstaltung befinden und kann diese bei Bedarf sogar namentlich aufrufen oder zum Verlassen der Veranstaltung anhalten. Auf der Internetplattform erhalten die Veranstalter auch wertvolle Tipps, wie z.B. die Rückgabe des Passes am besten organisiert wird. Der Pass kann nur in Verbindung mit einem Originalausweis verwendet werden. Bei den Zugangskontrollen fällt also jede Fälschung sofort auf und ist damit nutzlos. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Anwender beim Downloaden des Passes. Damit sind die Veranstalter berechtigt, falsch ausgefüllte Party-Pässe zu vernichten und den Eintritt zu verweigern. Augenstein: "Wenn dies konsequent so gehandhabt wird, spricht es sich schnell herum, dass sich ein Fälschen nicht lohnt." Veranstalter und Besucher profitieren also beide durch den Party-Pass. So entfällt z.B beim Veranstalter das bisherige Problem bei Nichtabholung, amtliche Dokumente im Besitz zu haben, für die er die Verantwortung hat und klären muss, wie er sie ordnungsgemäß an ihre Besitzer zurückgeben kann. externer Link |
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| Kostenlose Ehrenamtskurse der VHS
Entsprechend den Wünschen der engagierten Bürger ist es der Servicestelle EhrenAmt im Landratsamt Ostallgäu ein großes Anliegen, dass die ehrenamtlich Tätigen in ihren Verantwortungspositionen die Möglichkeit bekommen sich fortzubilden und gut gerüstet sind, für die verschiedenen Aufgabenstellungen, die ihr Ehrenamt mit sich bringt. Der Landkreis Ostallgäu führt deshalb zu besonderen Themen eigene Informationsveranstaltungen durch und bietet außerdem eintägige Seminare zu ausgewählten und interessanten Themen, die ehrenamtlich Engagierte interessiert. Ehrenamtskurse VHS.pdf |
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| Erhebungsbögen Baustatistik
An alle Bauherren und Planvorlageberechtigten. Die geplante Änderung des Hochbaustatistikgesetzes tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Die bisherigen Erhebungsbögen verlieren zum 01.01.2012 ihre Gültigkeit. externer Link |
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| Neuer Leitfaden für Veranstalter
Gerade jetzt in den Sommermonaten finden im Landkreis wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen und Festen statt. Um die Organisatoren, insbesondere die Ehrenamtlichen in den Vereinen und Verbänden zu unterstützen, hat der Landkreis einen neuen Veranstalterleitfaden erstellt. Dieser enthält kompakte Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen aus den Bereichen: Gaststättenrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Baurecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Umwelt- und Naturschutz sowie Versicherungsschutz. Aufgenommen wurden auch Hinweise der Polizei sowie Tipps zur Organisation von Jugendveranstaltungen.externer Link |
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| Bürgerentscheid "Windrad der Gemeinde Bidingen" -Bekanntmachung des Ergebnisses-
Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheides in Bidingen am 05.06.2011 Zahl der Stimmberechtigten: 1.262
Abstimmende insgesamt: 744 = 59%
Ungültige Stimmen: 3 = 0,4%
Gültige Stimmen: 741 Gültige Ja-Stimmen: 413 = 55,5% Gültige Nein-Stimmen: 328 = 44,1%
Die Mehrheit der gültigen Stimmen fiel auf Ja.
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| Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes
Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA
teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall
bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn
sie
- im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes
gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses
sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht
verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem
Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden
darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die
USA, vorweisen können und
- ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel
Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko
ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem
Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets
sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa
Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die
endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige
US-Grenzbeamte. Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des
"Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten)
deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten
maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so
genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass
benötigen Sie ein Visum. Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4
externer Link |
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| Wissenswertes zum neuen Personalausweis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wurde, versorgen. Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung. Der Link http://www.personalausweisportal.de |
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| Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals (ELStAM) Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte.
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| Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Passrecht
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Bitte beachten Sie die nachstehende Information des
Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von
Kinderreisepässen:
"Der Kinderreisepass ist gemäß §
5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des
zwölften Lebensjahres gültig.
Nach § 5 Absatz 4 Satz 2
Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung
des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist ein
Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine
kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung
darstellt.
Voraussetzung einer Verlängerung
der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor
Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich
eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der
Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als
hoheitliches Identitätsdokument.
Ihr Passamt
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 | Ehrenbürger Manfred Burkhart
Am Gemeinschaftsabend "Dorfmitte", ein mit dem wir uns Bildern an die Bauzeit unseres "Zechens und" der Grundschule zurückerinnerten wurde der eherenamtliche Bauleiter vielen Manfred Burkhart zum Ehrenbürger ernannt.
Weitere Bilder vom Abend in der Bildergalerie.
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| Baugebiet Bernbach-Süd II
Auf der Homepage des Planungsbüros können beide Unterlagen heruntergeladen werden:
Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan "Bernbach-Süd" II externer Link |
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| Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen für Bernbach und Bidingen
Das Landesamt für Denkmalschutz hat für die Ortsteile Bidingen und Bernbach einen Denkmalpflegerischen Erhebungsbogen erstellen lassen, der die Merkmale der Ortsgeschichte detailliert benennt. Durch Text sowie historische und neue Fotos und Karten werden die erhaltenswerten Bestandteile der Ortschaften aufgezeigt.
Die Bearbeitung wurde vom Planungsbüro W. Daurer, Wiedergeltingen durchgeführt und im Rahmen einer öffentlichen Präsentation den Bürgern vorgestellt.
Die Erhebungsbögen sind nicht festgeschrieben, sondern können und sollen vielmehr durch Bürgerinnen und Bürger ergänzt und erweitert werden.
Die Erhebungsbögen sind kostenlos auf CD in der Gemeindeverwaltung erhältlich. |
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