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Ortsteile: Bernbach, Geblatsreid, Geislatsried, Königsried, Ob, Tremmelschwang, Weiler


Gemeinde Bidingen
Dorfstraße 8
87651 Bidingen
Tel: +49 08348-244
Fax: +49 08348-673

Email:info@bidingen.de
www:www.bidingen.de

Aktuelle Veranstaltungen
Di, 07.09.10 Feuerwehrübung
wer:Freiwillige Feuerwehr Bidingen
Fr, 10.09.10 Feuerwehrübung
wer:Freiwillige Feuerwehr Bidingen
Mo, 13.09.10 Funkübung
wer:Freiwillige Feuerwehr Bidingen
Manfred Pfanzelt, Rettenbach
Hier klicken für weitere Termine ..


Öffnungszeiten der Gemeinde Bidingen

Montag u. Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag u. Freitag 8.00 - 11.00 Uhr


Neuigkeiten
31.07.2010Wertstoffhof geschlossen
Wegen der Los-Krachos-Party bleibt der Wertstoffhof am Samstag, den 31.07.2010 geschlossen.

22.06.2010Wissenswertes zum neuen Personalausweis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wird, versorgen.
Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung.
Der Link http://www.personalausweisportal.de gibt Ihnen die Möglichkeit sich noch umfassender zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Personalausweisbroschuere.pdf

28.05.2010Umsatzsteuerrückerstattung für Wasserversorgung
Liebe Mitbürgerinnen,

hier können Sie den Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung für die Wasserversorgung als PDF-Dokument herunterladen.

Umsatzsteuer Antrag.pdf

09.01.2010Ehrenbürger Manfred Burkhart

Am Gemeinschaftsabend "Dorfmitte", ein mit dem wir uns Bildern an die Bauzeit unseres "Zechens und" der Grundschule zurückerinnerten wurde der eherenamtliche Bauleiter vielen Manfred Burkhart zum Ehrenbürger ernannt.

Weitere Bilder vom Abend in der Bildergalerie.

 


08.12.2009Baugebiet Bernbach-Süd II

Auf der Homepage des Planungsbüros können beide Unterlagen heruntergeladen werden:

Änderung Flächennutzungsplan

Bebauungsplan "Bernbach-Süd" II


externer Link

01.07.2009Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen für Bernbach und Bidingen

Das Landesamt für Denkmalschutz hat für die Ortsteile Bidingen und Bernbach einen Denkmalpflegerischen Erhebungsbogen erstellen lassen, der die Merkmale der Ortsgeschichte detailliert benennt. Durch Text sowie historische und neue Fotos und Karten werden die erhaltenswerten Bestandteile der Ortschaften aufgezeigt.

Die Bearbeitung wurde vom Planungsbüro  W. Daurer, Wiedergeltingen durchgeführt und im Rahmen einer öffentlichen Präsentation den Bürgern vorgestellt.

Die Erhebungsbögen sind nicht festgeschrieben, sondern können und sollen vielmehr durch Bürgerinnen und Bürger ergänzt und erweitert werden.

Die Erhebungsbögen sind kostenlos auf CD in der Gemeindeverwaltung erhältlich.


30.12.2008Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.

Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

  • im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).

Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.

Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4




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12.08.2008Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
   

Passrecht

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen

Bitte beachten Sie die nachstehende Information des Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von Kinderreisepässen:

"Der Kinderreisepass ist gemäß § 5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig.

Nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden.

Die Verlängerungsoption ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung

darstellt.

Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als hoheitliches Identitätsdokument.

Ihr Passamt



 
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