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Gemeinde Bidingen im Ostallgäu - VGem Biessenhofen - StartseiteBidingen Vg biessenhofen OstallgäuGemeinde Bidingen im Ostallgäu - VGem BiessenhofenBesuchen Sie auch unsere Partnerseiten:
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Gemeinde Bidingen Dorfstraße 8 87651 Bidingen Tel: +49 08348-244 Fax: +49 08348-673
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| 31.07.2010 | Wertstoffhof geschlossen Wegen der Los-Krachos-Party bleibt der Wertstoffhof am Samstag, den 31.07.2010 geschlossen. |
| 22.06.2010 | Wissenswertes zum neuen Personalausweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wird, versorgen. Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung. Der Link http://www.personalausweisportal.de gibt Ihnen die Möglichkeit sich noch umfassender zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Personalausweisbroschuere.pdf |
| 28.05.2010 | Umsatzsteuerrückerstattung für Wasserversorgung Liebe Mitbürgerinnen, hier können Sie den Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung für die Wasserversorgung als PDF-Dokument herunterladen. Umsatzsteuer Antrag.pdf |
09.01.2010![]() | Ehrenbürger Manfred Burkhart Am Gemeinschaftsabend "Dorfmitte", ein mit dem wir uns Bildern an die Bauzeit unseres "Zechens und" der Grundschule zurückerinnerten wurde der eherenamtliche Bauleiter vielen Manfred Burkhart zum Ehrenbürger ernannt. Weitere Bilder vom Abend in der Bildergalerie.
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| 08.12.2009 | Baugebiet Bernbach-Süd II Auf der Homepage des Planungsbüros können beide Unterlagen heruntergeladen werden: Änderung Flächennutzungsplan Bebauungsplan "Bernbach-Süd" II externer Link |
| 01.07.2009 | Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen für Bernbach und Bidingen Das Landesamt für Denkmalschutz hat für die Ortsteile Bidingen und Bernbach einen Denkmalpflegerischen Erhebungsbogen erstellen lassen, der die Merkmale der Ortsgeschichte detailliert benennt. Durch Text sowie historische und neue Fotos und Karten werden die erhaltenswerten Bestandteile der Ortschaften aufgezeigt. Die Bearbeitung wurde vom Planungsbüro W. Daurer, Wiedergeltingen durchgeführt und im Rahmen einer öffentlichen Präsentation den Bürgern vorgestellt. Die Erhebungsbögen sind nicht festgeschrieben, sondern können und sollen vielmehr durch Bürgerinnen und Bürger ergänzt und erweitert werden. Die Erhebungsbögen sind kostenlos auf CD in der Gemeindeverwaltung erhältlich. |
| 30.12.2008 | Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich. Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten). Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum. Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4 externer Link |
| 12.08.2008 | Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen Passrecht Verlängerung der Gültigkeitsdauer von KinderreisepässenBitte beachten Sie die nachstehende Information des Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von Kinderreisepässen: "Der Kinderreisepass ist gemäß §
5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des
zwölften Lebensjahres gültig. Nach § 5 Absatz 4 Satz 2
Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung
des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerungsoption ist ein
Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine
kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung darstellt. Voraussetzung einer Verlängerung
der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor
Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich
eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der
Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als
hoheitliches Identitätsdokument. Ihr Passamt |
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