Gemeinde Bidingen im Ostallgäu - VGem Biessenhofen - StartseiteVg biessenhofen Ostallgäu Bidingen Gemeinde Bidingen im Ostallgäu - VGem Biessenhofen Besuchen Sie auch unsere Partnerseiten:

Ortsteile: Bernbach, Geblatsreid, Geislatsried, Königsried, Ob, Tremmelschwang, Weiler
Gemeinde Bidingen
Dorfstraße 8 87651 Bidingen Tel: +49 08348-244 Fax: +49 08348-673
|
|
Aktuelle Veranstaltungen
|
| wer: | Freiwillige Feuerwehr Bidingen |
| wer: | Freiwillige Feuerwehr Bidingen |
| wer: | Freiwillige Feuerwehr Bidingen |
|
Manfred Pfanzelt, Rettenbach
|
Hier klicken für weitere Termine ..
Öffnungszeiten der Gemeinde Bidingen
| Montag u. Dienstag |
8.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch |
16.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag u. Freitag |
8.00 - 11.00 Uhr |
|
|
Neuigkeiten
| Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmals (ELStAM) Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, an dieser Stelle möchten wir Ihnen die Informationen des Bundesministeriums für Finanzen zu den wesentlichen Änderungen zur Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarten und der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zur Verfügung stellen. Ihr Einwohnermeldeamt Infoschreiben Bürger ELStAM.pdf |
|
| Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung ist in der Zeit vom 23.08. bis 03.09.2010 geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie die Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen, Füssener Str. 12, 87640 Biessenhofen, Tel. 08341/9365-0 |
|
| Wissenswertes zum neuen Personalausweis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie hier mit den aktuellsten Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01.11.2010 eingeführt wird, versorgen. Unter dem Download steht Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums des Innern "Alles Wissenswerte zu neuen Personalausweis" zur Verfügung. Der Link http://www.personalausweisportal.de gibt Ihnen die Möglichkeit sich noch umfassender zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Personalausweisbroschuere.pdf |
|
| Umsatzsteuerrückerstattung für Wasserversorgung
Liebe Mitbürgerinnen, hier können Sie den Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung für die Wasserversorgung als PDF-Dokument herunterladen. Umsatzsteuer Antrag.pdf |
|
 | Ehrenbürger Manfred Burkhart
Am Gemeinschaftsabend "Dorfmitte", ein mit dem wir uns Bildern an die Bauzeit unseres "Zechens und" der Grundschule zurückerinnerten wurde der eherenamtliche Bauleiter vielen Manfred Burkhart zum Ehrenbürger ernannt.
Weitere Bilder vom Abend in der Bildergalerie.
|
|
| Baugebiet Bernbach-Süd II
Auf der Homepage des Planungsbüros können beide Unterlagen heruntergeladen werden:
Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan "Bernbach-Süd" II externer Link |
|
| Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen für Bernbach und Bidingen
Das Landesamt für Denkmalschutz hat für die Ortsteile Bidingen und Bernbach einen Denkmalpflegerischen Erhebungsbogen erstellen lassen, der die Merkmale der Ortsgeschichte detailliert benennt. Durch Text sowie historische und neue Fotos und Karten werden die erhaltenswerten Bestandteile der Ortschaften aufgezeigt.
Die Bearbeitung wurde vom Planungsbüro W. Daurer, Wiedergeltingen durchgeführt und im Rahmen einer öffentlichen Präsentation den Bürgern vorgestellt.
Die Erhebungsbögen sind nicht festgeschrieben, sondern können und sollen vielmehr durch Bürgerinnen und Bürger ergänzt und erweitert werden.
Die Erhebungsbögen sind kostenlos auf CD in der Gemeindeverwaltung erhältlich. |
|
| Visafreie Einreise in die USA ab 12.01.2009 nur noch mit Electronic System for Travel Authorization (ESTA) möglich.
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes
Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA
teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall
bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn
sie
- im Besitz eines mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes
gültigen, regulären (bordeauxroten), maschinenlesbaren deutschen Reisepasses
sind oder einen vor dem 26.10.2006 ausgestellten und nach diesem Datum nicht
verlängerten Kinderreisepass, der ein Foto enthält, besitzen,
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem
Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden
darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die
USA, vorweisen können und
- ab dem 12. Januar 2009 im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for Travel
Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko
ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem
Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets
sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa
Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die
endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige
US-Grenzbeamte. Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des
"Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten)
deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten
maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so
genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass
benötigen Sie ein Visum. Ausführliche Hinweise und weiterführende Links finden Sie unter: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html#t4
externer Link |
|
| Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Passrecht
Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen
Bitte beachten Sie die nachstehende Information des
Bundesministerium des Innern vom 25.07.2008 zur Verlängerung von
Kinderreisepässen:
"Der Kinderreisepass ist gemäß §
5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des
zwölften Lebensjahres gültig.
Nach § 5 Absatz 4 Satz 2
Passgesetz kann die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses bis zur Vollendung
des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Die Verlängerungsoption ist ein
Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine
kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung
darstellt.
Voraussetzung einer Verlängerung
der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor
Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
Eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer nach deren Ablauf ist nicht zulässig. Sie stellt rechtlich
eine Neuausstellung dar. Der Kinderreisepass verliert mit Ablauf der
Gültigkeitsdauer nach § 11 Nummer 3 Passgesetz seine Gültigkeit als
hoheitliches Identitätsdokument.
Ihr Passamt
|
|
|
|