Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Gennach und am Hühnerbach –nördlicher Teil- (Gew. III) in den Gemeinden Jengen, Germaringen, Oberostendorf, Westendorf, Stöttwang, Mauerstetten, Biessenhofen und Bidingen.
Bekanntmachung
zur vorläufigen Sicherung des vom Zweckverband Hochwasserschutz Gennach-Hühnerbach für die Gemeinden Jengen, Germaringen, Oberostendorf, Westendorf, Stöttwang, Mauerstetten, Biessenhofen und Bidingen ermittelten Überschwemmungsgebietes an der Gennach und am Hühnerbach –nördlicher Teil- (Gew. III) in den genannten Gemeinden.
Den Bekanntmachungstext des Landratsamtes Ostallgäu mit allen Anlagen finden Sie
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| MONTAG: | Geschlossen |
| DIENSTAG: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| MITTWOCH: | 16.00 - 18.00 Uhr |
| DONNERSTAG: | Geschlossen |
| FREITAG: | 08.00 - 11.00 Uhr |