Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Hühnerbach (Gew. III) in den Gemeinden Kaltental, Osterzell, Bidingen und Rettenbach a. A.
Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets an der Gennach und am Hühnerbach –nördlicher Teil- (Gew. III) in den Gemeinden Jengen, Germaringen, Oberostendorf, Westendorf, Stöttwang, Mauerstetten, Biessenhofen und Bidingen.
Die Waldbrandgefahr kann auch im Allgäu jederzeit sehr hoch sein. In Feld und Flur stellt trockene Vegetation ein erhebliches Brandrisiko dar.
Neues Aufnahmesystem PointID® zur digitalen Lichtbildaufnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen und Fotografen für digitale Passbilder in der Nähe
Ab sofort steht Ihnen unser Online Termintool für den Bürgerservice zur Verfügung.
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