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Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

Beschreibung
Fristen
Kosten
Carolin Stransky

Bürgerbüro

Tamara Tenkler

Bürgerbüro

Sandra Thier

Bürgerbüro

Claudia Lipp

Sekretärin

Silvia Sepp

Sekretärin

Silvia Tome

Vorzimmer Bürgermeister

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